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Anrainerverkehr

der, -s, keine

Anliegerverkehr


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 26.08.2014
Bekanntheit: 0%  
Bewertungen: 3 4

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Kommentare (3)


Für den allgemeinen Eintrag von "Anrainer" gibt's eigentlich keinen Grund, trotz aller DH, denn:
«Das Wort „Anrainer“ ist in Österreich und in Deutschland in gleicher Weise gebräuchlich.
Im Verkehrswesen verwendet man jedoch in Österreich „Anrainer“ und in Deutschland „Anlieger“. Die Begriffe „Anrainerverkehr“, „Anrainermaut“, „Anrainerpickerl“ sind daher Austriazismen. Das in Österreich häufig anzutreffende Straßenschild „Nur für Anrainer!“ wird von deutschen Gästen oft nicht verstanden.

„Anrainer“ ist eine Ableitung zu „anrainen“ (= angrenzen), dieses zu „Rain“ (Grenze, Rand). Ein „Anrainer“ ist ein „Grundstücksnachbar“ (vgl. Anrainergrundstück, Anrainerstaat).
In Deutschland kann man die „Anrainerstaaten der Ostsee“ sagen, aber auch „die Anliegerstaaten der Ostsee“. In Ostösterreich verwendet man in diesem Fall ausschließlich das Wort „Anrainerstaaten“. Das Wort „Anlieger“ ist dem Österreicher fremd, taucht aber in letzter Zeit immer häufiger auf.
» http://austria-forum.org/
.
Koschutnig 26.08.2014


... anliegen ...
tun's woanders.
Bei uns wird angeraint!
JoDo 29.08.2014


Der "Anrainerverkehr" umfasst auch "den Verkehr Dritter zu den Anrainern", was für "Lieferanten, Kunden, Gäste, Besucher und Angestellte" zutrifft
source: Verwaltungsgerichtshof (VwGH), GZ 2002/02/0107
• Das Verkehrszeichen "Fahrverbot" mit der Zusatztafel "Anrainer" bedeutet, dass nur Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümer und (Rechts-)Besitzerinnen oder -Besitzer der neben der Straße befindlichen Liegenschaften zufahren dürfen. Das heißt, Besucherinnen und Besucher oder Lieferanten und Lieferanten der Anrainerinnen beziehungsweise Anrainer dürfen nicht zufahren.
• Das Verkehrszeichen "Fahrverbot" mit der Zusatztafel "Anrainerverkehr" bedeutet, dass neben Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümern und (Rechts-)Besitzerinnen oder -Besitzern der neben der Straße befindlichen Liegenschaften auch deren Besucherinnen und Besucher oder Lieferanten und Lieferanten zufahren dürfen.
source: Stadt Wien.at

Hochgenuss: Ein Vergleich der Bewertungen hier und beim Eintrag Anrainerparkplatz
-
Koschutnig 29.04.2017





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